ARD und ZDF klagen gegen Länder: Wer entscheidet über den Rundfunkbeitrag?
Falk HornigARD und ZDF klagen gegen Länder: Wer entscheidet über den Rundfunkbeitrag?
Öffentlich-rechtliche Sender ARD und ZDF liefern sich Rechtsstreit um Rundfunkbeitragserhöhung
Im Mittelpunkt des Konflikts steht die Frage, ob die Bundesländer Empfehlungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) verzögern oder blockieren dürfen. 2024 hatte die KEF vorgeschlagen, den monatlichen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro auf 18,94 Euro anzuheben. Sachsens-Anhalts Kulturminister Rainer Robra erklärte später, die Landesparlamente hätten diese Erhöhung abgelehnt. Stattdessen erklärten die Länder 2025 und 2026 zu „Übergangsjahren“ und verschoben eine mögliche Beitragsanpassung auf den Zeitraum 2027 bis 2030.
Bis Februar 2026 passte die KEF ihre Empfehlung an und schlug eine geringfügige Anhebung auf 18,64 Euro monatlich vor, gültig ab Januar 2027. Laut Rundfunkstaatsvertrag sind die Länder rechtlich verpflichtet, die KEF-Empfehlungen umzusetzen – Abweichungen sind nur begrenzt möglich. ARD und ZDF reichten daraufhin im November 2024 Verfassungsbeschwerden ein mit dem Argument, die Blockade der Erhöhung verletze ihre Finanzierungsrechte.
Nun prüft das Bundesverfassungsgericht den Fall. Es hat bereits ein Verfahren etabliert, das die Festsetzung des Rundfunkbeitrags unabhängig von politischem Einfluss der Länder regelt. Ein Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet. Die Sender betonen, es gehe mittlerweile um eine Grundsatzfrage, nicht um Geld. Selbst bei einem Sieg gäbe es keine rückwirkenden Nachzahlungen. Die Entscheidung des Gerichts wird klären, ob die Länder die finanziellen Vorgaben der KEF rechtmäßig außer Kraft setzen dürfen.
