Berliner Gericht stoppt Apotheken-Kooperation mit Online-Plattform DoktorABC
Heidelore BinnerBerliner Gericht stoppt Apotheken-Kooperation mit Online-Plattform DoktorABC
Ein Berliner Gericht hat gegen eine Apotheke entschieden, die mit der Online-Plattform DoktorABC zusammenarbeitete. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hatte die Klage eingereicht und argumentiert, dass solche Kooperationen gegen Werberegeln für verschreibungspflichtige Medikamente verstoßen. Das Urteil unterstreicht die strengen Vorschriften, wie Apotheken Arzneimittel bei Patienten bewerben dürfen.
Die betroffene Apotheke hatte mit DoktorABC kooperiert, einem Dienst, der es Patienten ermöglicht, nach dem Ausfüllen eines Online-Fragebogens verschreibungspflichtige Behandlungen auszuwählen. Die AKNR wirft diesem System vor, Patienten illegal zu bestimmten Apotheken zu lenken und damit ihr Recht auf freie Wahl zu untergraben.
Das Landgericht Berlin II gab der Klage statt und stellte fest, dass Apotheken mithaften, wenn ihre Partnerplattformen unzulässige Werbung betreiben. Es verwies dabei auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs zum Anbieter Bloomwell, das bestätigt hatte, dass Werbung für Medikamente gegen dieselbe Erkrankung – selbst ohne Nennung konkreter Präparate – verboten ist.
Die AKNR warnt, dass der Großteil der aktuellen Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel gegen diese Regeln verstößt. Sie betont, dass Apotheken mit rechtlichen Konsequenzen oder sogar dem Entzug ihrer Betriebserlaubnis rechnen müssen, wenn sie weiterhin mit solchen Plattformen zusammenarbeiten. Die Rechtsabteilung der Kammer wird das Urteil nun genau prüfen und weitere Schritte gegen ähnliche Geschäftsmodelle einleiten.
Das Urteil macht deutlich: Apotheken müssen die Rechtmäßigkeit jeder Online-Plattform, mit der sie kooperieren, überprüfen. Wer die Entscheidung ignoriert, riskiert Strafen – bis hin zum Verlust der Betriebserlaubnis. Die AKNR kündigte an, weiter gegen die von ihr als illegal eingestuften Werbepraktiken in der Branche vorzugehen.






