CDU-Politiker Krings attackiert Kommission zum Prostituiertenschutzgesetz als realitätsfremd
Heidelore BinnerCDU-Politiker Krings attackiert Kommission zum Prostituiertenschutzgesetz als realitätsfremd
Günter Krings, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hat scharfe Kritik an einer Kommission geübt, die von Bundesfamilienministerin Karin Prien eingesetzt wurde. Die Kommission prüft mögliche Reformen des deutschen Prostituiertenschutzgesetzes. Krings, der zugleich als frauenpolitischer Sprecher der CDU fungiert, äußerte erhebliche Bedenken hinsichtlich der Arbeitsweise und Zusammensetzung des Gremiums.
Krings warf der Kommission vor, ein verzerrtes Bild der Sexarbeit zu zeichnen. Er verwies auf einen Evaluationsbericht, dem zufolge 25 Prozent der gemeldeten Sexarbeiter:innen einen Hochschulabschluss besitzen und 80 Prozent krankenversichert seien – Zahlen, die er als realitätsfremd bezeichnete. Seinen Angaben zufolge sind in Deutschland lediglich 50 Sexarbeiter:innen sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Zudem stellte er die Leitung der Kommission infrage und warf der Vorsitzenden vor, fragwürdige Forschung zu betreiben. Dieselbe Person steht dem kriminologischen Institut vor, dessen Evaluationsbericht die Kommission als Grundlage nutzt. Krings ist überzeugt, dass die Studie nur einen kleinen, privilegierten Ausschnitt der Branche abbildet, da nicht mehr als 10 Prozent der Sexarbeiter:innen offiziell registriert seien.
Von Anfang an hatte die CDU/CSU-Fraktion die Besetzung des Gremiums kritisiert. Krings erklärte, er habe in der Regierungszeit seiner Partei noch nie eine so einseitig zusammengesetzte Kommission erlebt. Die Ergebnisse und die Zusammensetzung des Expert:innengremiums stoßen damit bei einem hochrangigen CDU-Politiker auf massive Vorbehalte.
Krings besteht darauf, dass die vorliegenden Daten die Realität der Branche nicht widerspiegeln. Seine Äußerungen unterstreichen die anhaltende Debatte über die Belastbarkeit und Ausgewogenheit der Forschung, die als Grundlage für mögliche gesetzliche Reformen dient.
