FC Alemannia Klein-Auheim sichert sich zehn weitere Jahre auf seinem Vereinsgelände
Friederike RuppersbergerFC Alemannia Klein-Auheim sichert sich zehn weitere Jahre auf seinem Vereinsgelände
FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. erhält Verlängerung des Erbbaurechts um zehn Jahre
Der Verein FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. hat eine Verlängerung seines Erbbaurechts um zehn Jahre gesichert. Der Club, der seit 1982 auf demselben 2.250 Quadratmeter großen Grundstück ansässig ist, darf das Gelände nun bis zum 19. April 2052 nutzen. Die Entscheidung folgt auf einen Antrag des Vereins, der damit anstehende Sanierungsarbeiten und Fördermittelanträge unterstützen will.
Das ursprüngliche Erbbaurechtsabkommen datiert vom 27. Januar 1982 mit einer ursprünglichen Laufzeit bis zum 19. April 2042. Im Laufe der Jahre wurden durch Änderungen in den Jahren 1993 und 1997 Regelungen für den Betrieb eines Vereinsheims aufgenommen. 2009 kam eine Indexierungsklausel hinzu, die alle fünf Jahre eine Überprüfung des Erbbauzinses ermöglicht.
Der Stadtrat genehmigte die Verlängerung zu den bestehenden Bedingungen und beließ die jährliche Pacht bei 2.937,73 Euro. Über den verlängerten Zeitraum summiert sich der Erbbauzins auf insgesamt 29.377,30 Euro. Da der Transaktionswert unter 125.000 Euro bleibt, konnte der Rat den Vertrag ohne weiteren bürokratischen Aufwand abschließen.
Der Verein hatte eine vorzeitige Verlängerung beantragt, um Planungssicherheit für künftige Projekte zu schaffen. Dieser Schritt soll Sanierungsarbeiten erleichtern und den Zugang zu möglichen öffentlichen Fördermitteln ermöglichen.
Die Verlängerung sichert dem FC Alemannia die Fortführung seiner sportlichen Aktivitäten auf dem Gelände für ein weiteres Jahrzehnt. Mit dem nun unterzeichneten Vertrag kann der Verein die geplanten Renovierungen und Förderanträge vorantreiben. Die jährliche Pacht sowie das Überprüfungsverfahren bleiben gemäß den aktualisierten Bedingungen unverändert.






