Hubigs Reform: Strengere Regeln gegen häusliche Gewalt und Kindesmissbrauch geplant
Friederike RuppersbergerHubigs Reform: Strengere Regeln gegen häusliche Gewalt und Kindesmissbrauch geplant
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat strengere Regeln zum Schutz von Kindern und Opfern häuslicher Gewalt vorgeschlagen. Der Entwurf für die Reform sieht vor, dass Familiengerichte in bestimmten Fällen missbrauchenden Elternteilen den Umgang mit ihren Kindern untersagen können. Die Änderungen zielen darauf ab, die bestehenden Gesetze zu Sorge- und Umgangsrecht zu stärken.
Derzeit müssen Familiengerichte häusliche Gewalt bei Entscheidungen über Sorge- und Umgangsrecht berücksichtigen. Hubigs Vorschlag geht jedoch weiter: Er räumt Richtern die Befugnis ein, gewalttätigen Elternteilen den Kontakt zu ihren Kindern vollständig zu verbieten – und zwar dann, wenn die Gewalt die körperliche Sicherheit des Opfers bedroht.
Die Reform führt keine automatischen Kontaktverbote ein. Stattdessen sollen die Gerichte jeden Fall individuell prüfen. In weniger schweren Fällen könnten sie begleiteten Umgang oder andere Auflagen anordnen.
Ziel des Justizministeriums ist es, zu verhindern, dass Kinder unter familiärer Gewalt leiden. Der Entwurf sieht zudem einen besseren Opferschutz vor, behält aber gleichzeitig Flexibilität bei gerichtlichen Entscheidungen bei.
Wird die Reform verabschiedet, erhalten Richter klarere Kompetenzen, um Umgangsrechte für missbrauchende Elternteile einzuschränken oder zu verbieten. Die Änderungen gelten für Fälle, in denen Gewalt eine direkte Gefahr für die Sicherheit des Opfers darstellt. Familiengerichte würden jeden Einzelfall weiterhin gesondert prüfen, bevor sie ein Urteil fällen.






