21 April 2026, 00:35

Komponist Peter Ruzicka verklagt GEMA wegen geplanter Kulturförderungsreform

Schwarze und Weiße Notenblatt für Johann Sebastian Bachs Symphonie Nr. 4 in G-Dur, Op. 63, mit einem Stempel in der rechten unteren Ecke, der "Di-Arezzo Co UK" lautet.

Komponist Peter Ruzicka verklagt GEMA wegen geplanter Kulturförderungsreform

Der Komponist Peter Ruzicka geht rechtlich gegen die GEMA, die deutsche Verwertungsgesellschaft für Musikurheberrechte, vor. Er hat beim Bundeskartellamt Beschwerde eingereicht, um eine geplante Reform der Kulturförderung zu stoppen. Streitpunkt ist eine Änderung, über die auf der GEMA-Mitgliederversammlung im Mai 2026 abgestimmt werden soll.

Ruzicka stellt sich gegen den GEMA-Vorschlag mit dem Titel "Die neue Kulturförderung". Seine Kritik: Die Reform würde das bestehende Bewertungssystem für Komponist:innen abschaffen und deren Einnahmen um bis zu 70 Prozent kürzen. Laut seiner Beschwerde würde dies vor allem Nachwuchskomponist:innen die Beitragszahlung erschweren – mit der Folge, dass sie ihr Stimmrecht in künftigen Versammlungen verlieren könnten.

Zudem wirft er der GEMA vor, mit den geplanten Änderungen gegen Antidiskriminierungsgesetze zu verstoßen, indem sie ernsthafter Musik den Marktzugang erschwere. Prognosen des Deutschen Komponistenverbandes sowie interne GEMA-Daten scheinen seine Bedenken zu bestätigen. Ruzicka bemängelt, dass die Reform unzureichend begründet sei, und warnt vor irreversiblen Folgen für die Musiklandschaft.

Mit seinem juristischen Schritt will er die für den 6. und 7. Mai 2026 anberaumte Abstimmung vorläufig stoppen. Ohne ein Eingreifen der Behörden, so Ruzicka, könnte die Reform das Überleben der ernsten Musik in Deutschland gefährden.

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Das Bundeskartellamt wird nun die Beschwerde prüfen. Bei Erfolg könnte die Abstimmung über die GEMA-Reform verschoben oder ganz abgesagt werden. Die Entscheidung dürfte maßgeblich beeinflussen, wie in den kommenden Jahren die Tantiemen an Komponist:innen verteilt werden.

Quelle