Kreistag Spree-Neiße weist AfD-Wahlprotest gegen Landrats-Stichwahl zurück
Friederike RuppersbergerKreistag Spree-Neiße weist AfD-Wahlprotest gegen Landrats-Stichwahl zurück
Der Kreistag Spree-Neiße hat einen Wahlprotest der AfD gegen die Stichwahl um das Amt des Landrats am 22. März zurückgewiesen. Der CDU-Kandidat Martin Heusler setzte sich mit 51,5 Prozent der Stimmen knapp gegen die AfD-Kandidatin Christine Beyer durch, die auf 48,5 Prozent kam. Die AfD hatte das Ergebnis angezweifelt und Unregelmäßigkeiten bei der Abstimmung behauptet.
Der AfD-Kreisverband Spree-Neiße focht das Wahlergebnis an und verwies auf eine deutliche Diskrepanz zwischen den Stimmen vor Ort und den Briefwahlen. Heusler erhielt 70,6 Prozent der Briefwahlstimmen, aber nur 45,9 Prozent an den Wahlurnen, während Beyer 54,1 Prozent der Stimmen vor Ort und 29,4 Prozent per Briefwahl erzielte. Die Partei wies zudem darauf hin, dass viele Wähler, die Briefwahlunterlagen angefordert hatten, letztlich nicht wählten.
Eine Mehrheit der Kreistagsmitglieder lehnte den AfD-Antrag ab und bestätigte damit Heuslers Sieg. Der Kreiswahlleiter erklärte, die Vorwürfe basierten auf Vermutungen und nicht auf konkreten Beweisen. Laut dem Beamten habe die AfD keine Fakten vorgelegt, die auf einen Rechtsverstoß während der Wahl hindeuten.
Der AfD bleibt noch die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht Cottbus gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Der Wahlleiter betonte, dass Einsprüche durch substanzielle Beweise gestützt werden müssten und nicht nur auf allgemeinen Bedenken beruhen könnten.
Mit der Entscheidung des Kreistags bleibt Heuslers Wahl zum Landrat endgültig bestätigt. Die rechtlichen Optionen der AfD sind damit noch nicht ausgeschöpft, doch die Ablehnung stärkt das ursprüngliche Wahlergebnis. Nun kommt es darauf an, ob die Partei weitere rechtliche Schritte einleitet.






