Mainz reformiert Beherbergungssteuer: Gäste zahlen – Betriebe atmen auf
Friederike RuppersbergerMainz reformiert Beherbergungssteuer: Gäste zahlen – Betriebe atmen auf
Die Stadtverwaltung Mainz hat ihre geplante Satzung zur Beherbergungssteuer überarbeitet. Die Änderungen präzisieren, wer die Abgabe entrichten muss, und sehen neue Befreiungen für bestimmte Betriebe vor. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Stadtrat.
Die überarbeitete Verordnung verlagert die Steuerpflicht von den Unternehmen auf deren Gäste. Mit dieser Anpassung soll die Einhaltung der Vorschriften für Hotels und andere Beherbergungsbetriebe vereinfacht werden.
Eine weitere wichtige Neuerung ist die Einführung einer Übergangsregelung. Betriebe mit langfristigen Verträgen, die vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen wurden, müssen die Abgabe erst ab dem 31. März 2027 zahlen. Damit erhalten sie zusätzliche Zeit, um sich anzupassen.
Die geänderte Satzung wird zunächst am 6. Mai 2026 im Finanz- und Hauptausschuss beraten. Nach dieser Prüfung wird die endgültige Fassung dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt. Bei einer Zustimmung treten die neuen Regelungen wie vorgesehen in Kraft: Die Gäste tragen dann die Steuerlast, während begünstigte Betriebe vorübergehend befreit werden. Die Entscheidung des Stadtrats wird die weiteren Schritte bestimmen.






