19 April 2026, 14:34

Musterklage gegen GEZ-Gebühr: Kann man die Rundfunkgebühr jetzt von der Steuer absetzen?

Alter deutscher Regierungsschatzschein mit gedrucktem Text und numerischen Werten.

Musterklage gegen GEZ-Gebühr: Kann man die Rundfunkgebühr jetzt von der Steuer absetzen?

Der Bund der Steuerzahler stellt die steuerliche Absetzbarkeit des rundfunkbeitragspflichtigen GEZ-Gebühr in Frage. Nun wurde eine Musterklage beim Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern eingereicht. Das Urteil könnte sich auf Millionen Haushalte im ganzen Land auswirken.

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Der Streit begann, als ein Steuerzahler versuchte, rund 220 Euro an Rundfunkgebühren für 2024 als Werbungskosten geltend zu machen. Das Finanzamt lehnte den Antrag ab, woraufhin der Verband einschritt. Bei Erfolg könnte das Gericht die Gebühr als außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgabe einstufen.

Die möglichen Ersparnisse hängen vom individuellen Steuersatz ab. Bei einem Satz von 20 Prozent läge die jährliche Ersparnis bei etwa 44 Euro. Steuerzahler mit 30 Prozent könnten rund 66 Euro zurückerhalten, während Spitzenverdiener fast 93 Euro erstattet bekämen. Der Verband argumentiert, dass die Gebühr aufgrund ihrer Pflichtnatur steuerlich entlastend wirken sollte.

Ein Urteil zugunsten der Kläger würde Millionen ermöglichen, die Rundfunkgebühr von der Steuer abzusetzen. Der tatsächliche Vorteil hinge vom persönlichen Steuersatz ab. Nun wartet der Fall auf die Entscheidung des Gerichts.

Quelle