Neues Gesetz: Elektronische Fußfesseln für Gewalttäter ab 2026
Deutschland hat einen wichtigen Schritt zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt unternommen. Der Bundesrat verabschiedete am 12. Juni 2026 ein neues Gesetz, das die elektronische Überwachung von Hochrisiko-Tätern ermöglicht. Die Maßnahme orientiert sich an einem ähnlichen System, das in Spanien bereits besteht.
Das Gesetz erlaubt Familiengerichten, elektronische Fußfesseln für Täter anzuordnen. Diese Geräte zeichnen Bewegungen auf und erkennen unbefugte Annäherungen an Opfer. Überwachungszentren können dann eingreifen, bevor es zu Gewalt kommt.
Gerichte können Täter zudem verpflichten, ein funktionstüchtiges Mobiltelefon für die Kommunikationsüberwachung mitzuführen. Zudem können sie soziale Trainingsprogramme anordnen und „Warnzonen“ einrichten, die bei Betreten automatische Alarmmeldungen auslösen. Bei Verstößen gegen die Auflagen drohen den Tätern bis zu drei Jahre Haft.
Familiengerichte erhalten Zugriff auf Waffendatenbanken, um das Gefahrenpotenzial besser einschätzen zu können. Die Zustimmung der Opfer ist für Überwachungsanordnungen nicht erforderlich, Betroffene können jedoch ein zusätzliches Alarmgerät beantragen. Sachsens-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger begrüßte die Entscheidung und betonte, sie schließe Schutzlücken und erhöhe die Sicherheit für Gefährdete.
Das Gesetz kommt zu einer Zeit, in der Deutschland jährlich über 250.000 Fälle häuslicher Gewalt verzeichnet. Die neuen Regelungen sollen den Schutz für Betroffene stärken. Gerichte verfügen nun über mehr Instrumente, um Täter zu überwachen und Wiederholungstaten zu verhindern. Die Änderungen spiegeln einen wachsenden Fokus auf frühzeitige Intervention und konsequentere Durchsetzung wider.






