Niedersachsen revolutioniert Arzneimittelversorgung für Vertragsärzte durch neues Abkommen
Friederike RuppersbergerNiedersachsen revolutioniert Arzneimittelversorgung für Vertragsärzte durch neues Abkommen
Ein neues einheitliches Abkommen in Niedersachsen verändert die Arzneimittelversorgung von Vertragsärzten durch Apotheken
Das von der Landesapothekerkammer (LAV) und den Krankenkassen unterzeichnete Abkommen trat am 1. Juli in Kraft und ersetzt ältere, zersplitterte Regelungen durch einen einheitlichen Rahmen.
Die bisherigen Vorschriften wären eigentlich erst zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen, doch monatelange Verhandlungen sollten eine Vertragslücke vermeiden. Beide Seiten einigten sich rechtzeitig auf die neuen Konditionen, die nun erstmals standardisierte Prioritätsregeln – sonst nur für Fertigarzneimittel gültig – auch auf Praxisbedarf wie Impfstoffe, Medikamente und Notfallverbände anwenden.
Wichtige Neuerungen: Vergütung und Stabilität Eine zentrale Änderung betrifft die Vergütung für Apotheken, die Impfstoffe an Arztpraxen liefern. Die Gebühr beginnt bei 80 Cent pro Dosis, steigt jedoch auf einen Euro, sobald bestimmte Zielvorgaben erfüllt sind. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wurde zudem eine Friedenspflicht vereinbart – zunächst bis zum 31. März, später verlängert bis zum 30. Juni.
Das neue System umfasst sämtlichen Praxisbedarf, von Medikamenten bis hin zu Materialien für Mehrfachpatienten oder Notfälle. Damit löst es das bisherige Flickwerk regional unterschiedlicher Regelungen ab.
Klare Strukturen, höhere Zahlungen – aber nur für Niedersachsen Die Vereinbarung schafft nun eine transparente und verbindliche Grundlage für Apotheken und Ärzte im Land. Während die Lieferung von Impfstoffen für Apotheken lukrativer wird, sorgt die Friedenspflicht für Planungssicherheit. Die Änderungen gelten ausschließlich für Niedersachsen; Auswirkungen auf ähnliche Systeme in anderen Bundesländern sind bisher nicht dokumentiert.