Rechtsexperte fordert radikale Reform: Soll Schwarzfahren straffrei werden?
Heidelore BinnerRechtsexperte fordert radikale Reform: Soll Schwarzfahren straffrei werden?
Rechtsexperte Helmut Frister fordert Reform bei der Ahndung von Schwarzfahren
Der Juraprofessor Helmut Frister plädiert für eine grundlegende Änderung im Umgang mit Schwarzfahren in Deutschland. Seiner Ansicht nach belasten die aktuellen Gesetze die Justiz unnötig mit Bagatelldelikten. Seine Vorschläge zielen darauf ab, die strafrechtlichen Konsequenzen in vielen Fällen abzumildern, während schwere Verstöße weiterhin streng geahndet werden sollen.
Frister verweist darauf, dass jeder vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahren zurückgeht – ein Beleg dafür, dass das System mit Kleinstdelikten überlastet ist. Stattdessen schlägt er vor, einfaches Schwarzfahren als zivilrechtlichen Vertragsbruch und nicht als Straftat zu behandeln.
Eine vollständige Streichung des § 265a des Strafgesetzbuchs lehnt er jedoch ab. Allerdings sollte seiner Meinung nach nur wirklich verwerfliches Verhalten strafrechtlich verfolgt werden. So hält er es etwa für gerechtfertigt, gewaltsames Überwinden von Sperren härter zu bestrafen. Bei gewöhnlichem Schwarzfahren hingegen sieht er keine resozialisierende Wirkung einer Freiheitsstrafe.
Gleichzeitig spricht sich Frister gegen eine bloße Herabstufung des Schwarzfahrens zu einer Ordnungswidrigkeit aus. Er warnt, dass Zwangshaft in solchen Fällen dennoch zu Haftstrafen führen könnte – und damit den Reformzweck vereiteln würde. Sein zentrales Anliegen ist es, das Strafrecht als Ultima Ratio zu erhalten, nicht als Standardreaktion auf geringfügige Verstöße.
Letztlich strebt Frister ein System an, das Schwarzfahren differenziert behandelt: Während Betrug bei Fernverkehrszügen weiterhin strafrechtlich relevant bleiben könnte, sollten Alltagsfälle über zivilrechtliche Sanktionen geregelt werden.
Seine Vorschläge würden viele Schwarzfahr-Fälle aus den Strafgerichten herausnehmen. Das könnte die Justiz entlasten, ohne schwere Verstöße ungesühnt zu lassen. Fristers Ansatz setzt auf Gerechtigkeit, Effizienz und den Grundsatz, dass Strafrecht nur dort greifen sollte, wo es wirklich notwendig ist.






