Sachsen-Anhalt: Fast 1000 Menschen nutzen neues Selbstbestimmungsgesetz für Geschlechtsänderung
Thea LübsSachsen-Anhalt: Fast 1000 Menschen nutzen neues Selbstbestimmungsgesetz für Geschlechtsänderung
In Sachsen-Anhalt erleichtert ein neues Gesetz die Änderung des rechtlichen Geschlechts. Seit November 2024 haben 976 Personen ihre amtlichen Eintragungen auf Grundlage des Selbstbestimmungsgesetzes aktualisiert. Die Reform schafft langwierige psychologische Gutachten ab und vereinfacht das Verfahren damit deutlich.
Das Gesetz trat Ende 2024 in Kraft und ermöglicht es Erwachsenen wie Minderjährigen, ihren Geschlechtseintrag mit minimalem bürokratischem Aufwand anzupassen. Laut dem Fachverband der Standesämter funktioniert die Neuregelung bisher reibungslos. Seit der Einführung gab es lediglich einen Verdachtsfall auf Missbrauch.
Die Mehrheit der Antragstellenden waren Erwachsene. Die Landesregierung veröffentlicht keine genauen Zahlen zu Minderjährigen – mit Verweis auf den Datenschutz. Der AfD-Abgeordnete Gordon Köhler behauptete jedoch, dass etwa 40 der 976 Antragstellenden unter 18 Jahre alt seien, wobei der Großteil den Eintrag von weiblich zu männlich ändern ließ.
In wenigen Fällen beantragten Personen nach einer ersten Änderung eine zweite Korrektur. Das Land bestätigte vier solche Fälle, gab jedoch keine weiteren Details bekannt. Der für die Reform zuständige Verband diskutiert nun mögliche Anpassungen, darunter eine fünfjährige Wartefrist für vorbestrafte Personen.
Seit seinem Inkrafttreten wird das Selbstbestimmungsgesetz stetig genutzt – fast tausend Menschen haben ihre Eintragungen bereits aktualisiert. Zwar läuft das Verfahren problemlos, doch prüfen Behörden mögliche Feinjustierungen. Die Auswirkungen auf Minderjährige bleiben begrenzt, da die meisten Änderungen Erwachsene betreffen.






