31 March 2026, 00:31

Strafverfahren gegen konservativen Blog wegen NS-belastetem Slogan "Alles für Deutschland"

Detailierte alte Karte von Weimar, Deutschland, zeigt Straßen, Gebäude und Sehenswürdigkeiten mit begleitendem Text über Bevölkerung und bemerkenswerte Merkmale.

Strafverfahren gegen konservativen Blog wegen NS-belastetem Slogan "Alles für Deutschland"

Ein konservativer deutscher Blog steht nun wegen der erneuten Veröffentlichung eines historischen Slogans unter strafrechtlicher Untersuchung. Im Mittelpunkt des Falls steht ein Artikel vom Mai 2024 mit dem Titel "Auch Sozialdemokraten riefen 'Alles für Deutschland'". Die Behörden prüfen, ob der Beitrag gegen Gesetze verstößt, die die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole verbieten.

Die Ermittlungen folgen Beschwerden über die Verbindung des Slogans zur NS-Propaganda. Zwei bereits verhängte Geldstrafen gegen einen Rechtspolitiker für die Verwendung desselben Spruchs haben dabei Präzedenzfallcharakter.

Der Blog "Achse des Guten" hatte einen Artikel aus dem Jahr 1931 der SPD-nahen Zeitung "Das Reichsbanner" neu veröffentlicht, in dem der Slogan "Alles für Deutschland" enthalten war. Ein namentlich nicht bekannter Hinweisgeber meldete den Beitrag bei "Hessen Gegen Hetze", einer Meldestelle für illegale Online-Inhalte. Die Anzeige wurde anschließend an das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) weitergeleitet, das daraufhin ein Verfahren einleitete.

Der Slogan ist historisch belastet. Er stammte ursprünglich aus einem SA-Marschlied der Jahre 1932–1945 und wurde von Joseph Goebbels propagiert. 2024 wurde der AfD-Politiker Björn Höcke zweimal – jeweils mit 13.000 Euro – bestraft, weil er den Spruch in öffentlichen Reden verwendete. Gerichte urteilten, dass die Verwendung nationalsozialistische Gewalt assoziiere und damit den Schutz der Meinungsfreiheit überwiege. Seither bestätigen Richter diese Rechtsauffassung konsequent und unterscheiden zwischen verbotener Symbolik und zulässiger historischer Auseinandersetzung.

Die 2004 von den Journalisten Henryk M. Broder und Dirk Maxeiner gegründete Plattform "Achse des Guten" gibt an, von den Behörden nur vage Rückmeldungen erhalten zu haben. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft Augsburg die Federführung im Fall übernommen. Die Blog-Redaktion argumentiert, der Artikel diene der politischen Bildung – ein in Deutschland gesetzlich anerkannter Ausnahmefall für das Verbot verfassungsfeindlicher Symbole.

Die Untersuchung wird klären, ob die Verwendung des Slogans durch den Blog unter den Schutz der staatsbürgerlichen Bildung fällt oder gegen § 86a StGB verstößt. Gerichte haben bereits entschieden, dass die Verwendung des Spruchs in politischen Zusammenhängen – ohne klare historische Einordnung – eine Straftat darstellt. Das Ergebnis könnte die Grenzen der Ausnahmen für Berichterstattung und Bildung im deutschen Recht weiter präzisieren.

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