49-Jähriger muss sich wegen Corona-Hilfen-Betrugs und Lohnvorenthaltung verantworten
Thea Lübs49-Jähriger muss sich wegen Corona-Hilfen-Betrugs und Lohnvorenthaltung verantworten
Am 30. März 2026 muss sich ein 49-jähriger Mann wegen des Verdachts auf Betrug und Lohnvorenthaltung vor Gericht verantworten. Die Anklage wirft ihm vor, illegal COVID-19-Hilfsgelder beantragt und Sozialabgaben für seine Mitarbeiter nicht abgeführt zu haben. Laut Staatsanwaltschaft soll er über einen Zeitraum von fast zwei Jahren sowohl Arbeitnehmer als auch den Staat betrogen haben.
Der Angeklagte wird beschuldigt, im Frühjahr 2020 falsche Angaben gemacht zu haben, um an staatliche Corona-Nothilfen zu gelangen. Durch diese Täuschung soll er rund 60.000 Euro an öffentlichen Mitteln erschlichen haben, auf die er keinen Anspruch hatte.
Zwischen März 2020 und November 2021 soll er zudem mehrfach Löhne einbehalten haben. Darüber hinaus beschäftigte er mehrere Arbeitnehmer, ohne sie bei den Sozialversicherungsträgern anzumelden. Dadurch entstanden nicht abgeführte Beiträge in Höhe von etwa 188.000 Euro.
Im Prozess wird geprüft, ob der Mann Behörden vorsätzlich getäuscht und Arbeitnehmer um ihren rechtmäßigen Lohn gebracht hat. Der Fall wirft ein Licht auf mutmaßliche Finanzvergehen während der Pandemie. Bei einer Verurteilung drohen dem Angeklagten Strafen wegen Subventionsbetrugs und der Verletzung arbeitsrechtlicher Pflichten. Die Gerichtsverhandlung wird zeigen, ob die Vorwürfe gegen ihn haltbar sind.






