Autor gewinnt Prozess nach "rassistisch"-Beleidigung gegen CDU-Politiker Amthor
Friederike RuppersbergerAutor gewinnt Prozess nach "rassistisch"-Beleidigung gegen CDU-Politiker Amthor
Ein deutscher Autor hat einen Rechtsstreit gewonnen, nachdem er wegen der Bezeichnung eines Politikers als „rassistisches Arschloch“ in einem Tweet zu einer Strafe verurteilt worden war. Das Verfahren stützte sich auf Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs, der Beleidigungen gegen Personen des öffentlichen Lebens auch ohne formelle Anzeige verfolgen lässt. Der Schriftsteller warnt nun, dass ähnliche Vorwürfe willkürlich gegen normale Bürger gerichtet werden könnten.
Der Streit begann vor vier Jahren, als der Autor den CDU-Politiker Philipp Amthor in den sozialen Medien mit dem Schimpfwort bedachte. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, die Äußerung habe Amthors öffentliche Tätigkeit „erheblich beeinträchtigt“. Da Paragraf 188 ein Einschreiten von Amts wegen ermöglicht, war keine Beschwerde Amthors nötig, um das Verfahren einzuleiten.
Der Autor erhielt einen Strafbefehl über 90 Tagessätze – eine in Deutschland gängige Praxis, bei der mehr als die Hälfte aller Strafverfahren ohne Gerichtsverhandlung erledigt wird. Wird ein solcher Bescheid nicht innerhalb von zwei Wochen angefochten, wird er rechtskräftig. Der Schriftsteller legte Widerspruch ein, zog vor Gericht und setzte sich schließlich durch.
Trotz des Sieges übt der Autor scharfe Kritik an Paragraf 188 und fordert dessen Abschaffung oder Reform. Gleichzeitig räumte er ein, dass Amtsträger häufig mit Beleidigungen konfrontiert seien – eine Erfahrung, die er selbst gemacht habe.
Das Urteil befreit den Autor von der Strafe, doch die Bedenken gegenüber der Anwendung von Paragraf 188 bleiben bestehen. Die aktuelle Fassung des Gesetzes ermöglicht Verfolgungen ohne Opferanzeige und setzt viele der Gefahr aus, für provokante Äußerungen belangt zu werden. Der Fall zeigt, wie schnell Äußerungen in sozialen Medien zu juristischen Auseinandersetzungen eskalieren können.






