30 May 2026, 20:28

Beamter verliert Status nach Corona-Protesten und Vorwürfen des Fehlverhaltens

Lucian Michaelis: Als 'rechts' eingestuft

Beamter verliert Status nach Corona-Protesten und Vorwürfen des Fehlverhaltens

Ein leitender Handelsinspektor in Sachsen-Anhalt hat nach einem langjährigen Rechtsstreit seinen Beamtenstatus verloren. Lucian Michaelis, der beim Landesamt für Verbraucherschutz tätig war, wurde 2024 nach Vorwürfen wegen Fehlverhaltens und mangelnder Leistung entlassen. Das endgültige Urteil des Gerichts bestätigte seine Kündigung und beendete damit den Streit über sein berufliches Verhalten und seine politischen Aktivitäten.

Michaelis geriet erstmals in die Kritik, weil er sich öffentlich gegen die Corona-Maßnahmen aussprach – begründet mit seinen lutherisch-christlichen Überzeugungen. Sein Vater, Martin Michaelis, ein Pfarrer in Quedlinburg, hatte ebenfalls die Pandemiepolitik scharf kritisiert und war als unabhängiger Kandidat mit Unterstützung der AfD angetreten. Der jüngere Michaelis nahm im Februar 2022 an einem umstrittenen „Fackelmarsch“ in Halberstadt teil, einer Veranstaltung, die später mit rechtsextremen Gruppen in Verbindung gebracht wurde.

Die Behörden warfen ihm vor, sich gegen eine Impfung ausgesprochen, offizielle Statistiken infrage gestellt und an Anti-Corona-Protesten teilgenommen zu haben. Zwar wies das Gericht die meisten dieser Vorwürfe später zurück, bestätigte jedoch die Anschuldigungen wegen Zeitbetrugs und Mängeln bei den „weichen Kriterien“ seiner Leistungsbewertung. Das Gericht urteilte, dass Personalbeurteilungen einem weiten Ermessensspielraum unterlägen, und ließ damit die Kündigung bestehen.

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Seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis wurde mit dem Urteil rechtlich bindend und besiegelte das Ende seiner Laufbahn im öffentlichen Dienst. Der Fall endet damit, dass Michaelis nicht mehr als Beamter beschäftigt ist. Die Entscheidung zeigt, wie stark öffentliche Ämter sowohl von beruflichem als auch politischem Verhalten beeinflusst werden können. Seine Entlassung bleibt bestehen, da keine weiteren Rechtsmittel mehr offenstehen.

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