DB-Chef warnt vor Sonderregeln für italienischen Bahnkonkurrenten Italo
Falk HornigDB-Chef warnt vor Sonderregeln für italienischen Bahnkonkurrenten Italo
Der Chef der deutschen Schieneninfrastrukturgesellschaft hat vor einer Sonderbehandlung des italienischen Bahnanbieters Italo gewarnt. Philipp Nagl, Vorstandsvorsitzender der DB InfraGO, äußerte sich kritisch zu Plänen, Italo ab 2028 einen erleichterten Marktzutritt zu gewähren. Er argumentierte, dass solche Schritte zu rechtlichem Chaos und langwierigen Streitigkeiten führen könnten.
Nagl kritisierte insbesondere den Vorschlag einer kurzfristigen „Neueinsteiger-Klausel“, die Italo den Einstieg in den deutschen Fernverkehrsmarkt erleichtern soll. Er bezeichnete die Idee als rechtlich riskant und warnte vor einem gefährlichen Präzedenzfall. Seiner Meinung nach könnte die Regelanpassung zugunsten eines einzigen Unternehmens gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen.
Die bisherigen mehrjährigen Rahmenverträge aus dem Jahr 2017 waren bereits wegen ihrer Komplexität und rechtlichen Unsicherheit abgeschafft worden. Nagl betonte, dass Sonderbedingungen für Italo jahrelange Klagen nach sich ziehen könnten. Zudem verwies er darauf, dass die neue, verbindliche EU-Rechtsgrundlage – die Kapazitätsverordnung – erst ab 2031 gelten werde.
Trotz seiner Bedenken räumte Nagl ein, dass Wettbewerb im Schienenpersonenverkehr den Fahrgästen zugutekommen könne. Er machte deutlich, dass die DB InfraGO neutral bleibe, welche Unternehmen auf den Schienen verkehren. Der Infrastrukturanbieter habe keine Präferenz für Zugfarben oder Marken, so Nagl.
Nagls Warnungen unterstreichen die potenziellen Risiken einer beschleunigten Markteinführung von Italo in Deutschland. Ohne klare rechtliche Rahmenbedingungen bis 2031 könnten Sonderregelungen zu Marktinstabilitäten führen. Die weitere Entwicklung hängt davon ab, wie die Regulierungsbehörden in den kommenden Jahren Wettbewerb und Rechtssicherheit in Einklang bringen.






