EU-Methanverordnung: Warum Strafen für Gasfirmen plötzlich schwächer werden könnten
Thea LübsEU-Methanverordnung: Warum Strafen für Gasfirmen plötzlich schwächer werden könnten
EU-Methanverordnung: Mögliche Aufweichung der Strafen trotz Inkrafttreten
Seit August 2024 gilt die Methanverordnung der EU, doch nun drohen Verzögerungen bei ihrer Durchsetzung. Ursprünglich mussten Unternehmen mit Bußgeldern, Gewinnabschöpfungen und öffentlichen Warnungen rechnen, falls sie Methanlecks nicht reduzierten. Neue Vorschläge könnten diese Sanktionen jedoch unter bestimmten Bedingungen abmildern.
Die Verordnung verpflichtet Firmen, Methanemissionen entlang der gesamten Lieferkette zu erfassen und zu verringern. Auch US-amerikanische Gasexporteure müssen sich daran halten, um weiterhin auf dem europäischen Markt verkaufen zu dürfen. Doch ein durchgesickertes, informelles Strategiepapier („Non-Paper“) deutet auf Ausnahmen hin, sobald die Gasversorgung gefährdet ist.
Kritiker zeigen sich empört. Die grüne Europaabgeordnete Jutta Paulus nennt die Pläne ein „katastrophales Signal“ und wirft der EU vor, sich dem Druck der USA zu beugen. Schon unter der Trump-Administration hatte es Bestrebungen gegeben, die Regelungen abzuschwächen oder ganz abzuschaffen.
Unklar bleibt, was genau als Versorgungsengpass gilt. Die Europäische Kommission hat den Begriff bewusst offen gelassen – Ausnahmen könnten somit jederzeit greifen. Zudem gibt es keine feste Frist, bis wann Unternehmen die Aufschübe beantragen müssen.
Branchenverbände wie Eurogas hatten vehement für mehr Flexibilität gelobbiert. Auch die deutsche Wirtschaftsministerin Katherina Reiche meldete sich zu Wort und warnte, die Verordnung könnte die Gassicherheit gefährden. Nach den neuen Plänen könnten Sanktionen nun bis nach der Heizperiode ausgesetzt werden.
Die Änderungen würden Unternehmen mehr Zeit einräumen, die Vorgaben umzusetzen, ohne sofortige Strafen fürchten zu müssen. Doch das Fehlen klarer Kriterien für Ausnahmen schafft Rechtsunsicherheit. Ob und wann Aufschübe gewährt werden, hängt künftig von Entscheidungen der Kommission ab.






