Frau darf AfD-Politiker Höcke als "Nazi" bezeichnen – Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein
Thea LübsFrau darf AfD-Politiker Höcke als "Nazi" bezeichnen – Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein
Eine 71-jährige Frau aus Halle (Saale) muss keine rechtlichen Konsequenzen befürchten, nachdem sie den AfD-Politiker Björn Höcke als „Nazi“ bezeichnet hatte. Die Staatsanwaltschaft Halle stellte das Verfahren ein, da sie ihr Protestschild als von der Meinungsfreiheit gedeckt einstuft. Die Entscheidung folgt einer Untersuchung, ob sie eine Person des öffentlichen Lebens beleidigt habe.
Der Vorfall ereignete sich im April 2023 während einer Demonstration in Magdeburg. Die Frau hielt ein handbeschriebenes Schild hoch, auf dem lediglich „Björn Höcke ist ein Nazi“ stand – ohne weitere Worte oder Beleidigungen. Die Polizei leitete zunächst ein Ermittlungsverfahren wegen „Beleidigung einer Person des öffentlichen Lebens“ ein, nachdem Anzeige erstattet worden war.
Die Staatsanwaltschaft gelangte später zu der Auffassung, dass es sich um ein „wertendes Urteil mit tatsächlicher Grundlage“ und nicht um eine Verleumdung handele. In ihrer Begründung verwiesen die Ermittler auf frühere Verurteilungen Höckes durch das Landgericht Halle wegen der Verwendung von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen. Diese rechtlichen Vorgaben flossen in die Entscheidung ein, das Schild als Ausdruck der freien Meinungsäußerung zu werten.
Das Verfahren wurde nun eingestellt, womit bestätigt ist, dass der Protest der Frau nicht gegen geltendes Recht verstieß. Höcke, eine führende Figur der AfD, hatte selbst bereits rechtliche Konsequenzen wegen der Verwendung verbotener Symbole zu tragen. Das Urteil könnte künftig als Präzedenzfall für die Bewertung ähnlicher politischer Äußerungen in Streitfällen dienen.






