Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht
Friederike RuppersbergerGericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht
Ein Hamburger Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Das Urteil erlaubt es ihr, bestimmte Aussagen über ihn zu wiederholen – trotz früherer Kontroversen. Im Mittelpunkt des Falls stehen Vorwürfe, die im Rahmen einer #MeToo-Untersuchung des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) erhoben wurden.
Der Streit eskalierte, als der RBB 2024 mehrere #MeToo-Vorwürfe gegen Gelbhaar veröffentlichte. Keine dieser Anschuldigungen stammte von Schedlich, die später in einer eidesstattlichen Versicherung für den Sender eigenständige Aussagen tätigte. Viele der ursprünglichen Vorwürfe erwiesen sich schließlich als unbelegt, woraufhin der RBB eine Entschuldigung veröffentlichte.
Gelbhaar wies die Vorwürfe stets als falsch zurück. Aufgrund der Affäre verlor er zudem seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl 2025 und schied Anfang 2025 vollständig aus dem Parlament aus.
Das Oberlandesgericht Hamburg kam zu dem Schluss, dass Teile des Konflikts auf widersprüchliche Darstellungen zurückgingen. Zwar wurden einige Aussagen Schedlichs angezweifelt, doch das Gericht urteilte, dass sie bestimmte Behauptungen über Gelbhaar rechtmäßig wiederholen dürfe.
Das Urteil stellt einen juristischen Erfolg für Schedlich dar und ermöglicht es ihr, an bestimmten Aussagen festzuhalten. Gelbhaar, einst eine führende Figur der Grünen, zog sich nach den Vorwürfen aus der Politik zurück. Der Fall zeigt, wie nachhaltig die #MeToo-Bewegung politische Karrieren in Deutschland prägen kann.






