17 June 2026, 17:09

Halle (Saale) modernisiert den Weinberg Campus mit neuem Bebauungsplan

Mehr Produktion und klare Lärmschutz: Halle präsentiert neue Pläne für den Weinberg Campus

Halle (Saale) modernisiert den Weinberg Campus mit neuem Bebauungsplan

Die Stadtverwaltung von Halle (Saale) aktualisiert den Bebauungsplan für den Technologiepark Weinberg Campus. Die Änderungen zielen darauf ab, das Gebiet zu modernisieren und seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Die Abstimmung des Stadtrats über den Entwurf der Änderungen ist für den 24. Juni 2026 vorgesehen.

Der ursprüngliche Bebauungsplan, der seit Januar 1998 in Kraft ist, entspricht nicht mehr den aktuellen Bau-, Planungs- und Immissionsschutzvorschriften. Die geplanten Anpassungen betreffen zwei Kernbereiche mit einer Gesamtfläche von etwa 26,2 Hektar und ermöglichen Produktions- und Vertriebsaktivitäten im Zusammenhang mit Forschung.

Neue Regelungen begrenzen die Gebäudehöhe auf 25 Meter, um das lokale Landschaftsbild zu schützen. Zudem wird ein strategischer Lärmschutz in den Plan aufgenommen, und für jedes Grundstück werden Emissionsgrenzen festgelegt. Umweltgutachten bewerten die Auswirkungen als geringfügig bis vernachlässigbar: Es gibt keine zusätzliche Bodenversiegelung, die Grünflächen bleiben erhalten, und das Mikroklima profitiert positiv.

Ein fünf Hektar großes Gelände südlich der Blücherstraße, das ursprünglich für eine große Siedlung vorgesehen war, wird umgewidmet und neu vermarktet. Die Stadt betont, dass dieser Prozess die kommunalen Finanzen nicht belasten, sondern durch den Verkauf von Baugrundstücken Einnahmen generieren werde. Ein 2018 eingereichter Antrag für einen 1.900 Quadratmeter großen Einzelhandelsgroßmarkt, der damals vom Stadtrat abgelehnt wurde, bleibt auch im aktuellen Entwurf ausgeschlossen.

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Der Stadtrat hat das letzte Wort über die Änderungen. Bei einer Zustimmung werden Teile des Technologieparks neu gestaltet, während gleichzeitig rechtliche und ökologische Standards eingehalten werden. Die Einnahmen aus dem Verkauf der Grundstücke sollen das Projekt ohne zusätzliche öffentliche Kosten tragen.

Quelle