LAK Hessen erweitert Mitgliedschaft – höhere Gebühren für Apotheker folgen
Falk HornigLAK Hessen erweitert Mitgliedschaft – höhere Gebühren für Apotheker folgen
Die Landesapothekerkammer Hessen (LAK) erweitert ihre Mitgliedschaft um Berufsangehörige ohne aktive Tätigkeit. Dies folgt auf eine Novelle des Landesheilberufegesetzes. Die Änderung führt zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand und verändert die Gebührenstrukturen in mehreren Regionen.
Das neue Gesetz verpflichtet die LAK, auch Rentner und Apotheker ohne aktuelle Berufsausübung aufzunehmen. Diese Mitglieder müssen nun Beiträge zahlen, selbst wenn sie nicht mehr im Berufsfeld tätig sind. Dadurch steigt der Arbeitsaufwand in den Kammergeschäftsstellen, da die erweiterte Mitgliedergruppe verwaltet werden muss.
In mehreren Bundesländern sind die Gebühren bereits angepasst worden. In Berlin zahlen angestellte Apotheker nun jährlich 294 Euro – eine Erhöhung um 100 Euro gegenüber dem Vorjahr. Sachsen hat die Beiträge für angestellte Mitglieder auf 228 Euro angehoben, nach zuvor 152 Euro. Die Apothekerkammer Niedersachsen hingegen hat die Pharmazeutische Zeitung (PZ) aus ihrem Mitgliedschaftspaket gestrichen.
Um den finanziellen Übergang zu erleichtern, hat die Kammer die Beiträge für das laufende Jahr halbiert. Dieser Schritt soll die angesammelten Rücklagen verringern. Der Gebührenkatalog muss nun an die neuen Mitgliederkategorien angepasst werden. Freiwillige Mitglieder zahlen beispielsweise mindestens 40 Euro pro Quartal.
Die Novelle erweitert die Mitgliedschaftsbasis der LAK und führt neue finanzielle Verpflichtungen ein. Nicht mehr aktive Apotheker müssen nun Beiträge leisten, während berufstätige Mitglieder in einigen Regionen höhere Gebühren zahlen. Die Kammer wird ihre Systeme anpassen müssen, um den gestiegenen Verwaltungsaufwand zu bewältigen.






