Matthias Hundt widerruft Rücktritt – doch Ermittlungen laufen weiter
Berlins Staatssekretär für Digitalisierung, Matthias Hundt, zieht seinen Rücktritt zurück
Der Berliner Staatssekretär für Digitalisierung, Matthias Hundt, hat seinen Rücktritt widerrufen, nachdem er zunächst unter wachsendem Druck zurückgetreten war. Der Schritt erfolgt vor dem Hintergrund laufender Ermittlungen zu seiner Rolle bei der Insolvenz eines von ihm zuvor geführten Unternehmens.
Der Senat hatte bereits Schritte zu seiner Entlassung eingeleitet; eine endgültige Entscheidung sollte am Dienstag fallen. Hundt hatte seinen Rücktritt zunächst aus Frustration über Medienberichte und seiner Ansicht nach haltlose Vorwürfe angeboten. Dennoch behält er Anspruch auf eine Abfindung von rund 72.000 Euro – das entspricht einem halben Jahresgehalt.
Seine Verbindung zur Insolvenz der SDC Sachsen Digital Consulting GmbH, deren Geschäftsführung er einst innehatte, steht besonders in der Kritik. Das Insolvenzverfahren für das Unternehmen wurde am 25. November 2025 eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Dresden prüft nun seine mögliche Verstrickung in den Fall.
Zudem untersucht die Deutsche Rentenversicherung in einer Prüfung, ob die SDC Sachsen Digital Consulting GmbH fällige Sozialabgaben nicht abgeführt hat. Bis Herbst 2024 war Hundt als externer Geschäftsführer für die Humboldt Capture Germany GmbH tätig, hielt dort jedoch keine Anteile.
Die geplante Entlassung durch den Senat gestaltet sich nun komplizierter, nachdem Hundt seinen Rücktritt zurückgenommen hat. Eine endgültige Entscheidung bleibt dennoch für Dienstag angesetzt. Der Widerruf des Rücktritts verzögert zwar Hundts Abgang, stoppt aber nicht die laufenden Ermittlungen. Die Behörden gehen weiterhin möglichen finanziellen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der SDC Sachsen Digital Consulting GmbH nach.
Falls er doch entlassen wird, stünde ihm weiterhin die Abfindung zu – seine politische Zukunft bleibt jedoch ungewiss.






