17 June 2026, 19:25

Neue EU-Pflicht: Ab 19. Juni brauchen Webshops einen Stornierungsbutton

Beginn des Widerrufsrechts-Buttons: So einfach lassen sich unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

Neue EU-Pflicht: Ab 19. Juni brauchen Webshops einen Stornierungsbutton

Ab dem 19. Juni müssen Unternehmen in Deutschland auf ihren Websites einen „Stornierungsbutton“ anzeigen – eine neue EU-Vorgabe, die das Widerrufen von Online-Verträgen vereinfachen soll. Der Button muss gut sichtbar und deutlich beschriftet sein. Zudem darf die Stornierung für Verbraucher nicht komplizierter sein als der ursprüngliche Vertragsabschluss. Wer den Button nutzt, erhält umgehend eine Bestätigung, etwa per E-Mail, die als Nachweis gespeichert werden kann.

Die Regelung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die jedoch noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Damit sie auch in anderen EU-Ländern gilt, müssen die nationalen Gesetze die Vorgabe zunächst übernehmen. In Deutschland ist die Richtlinie bereits in nationales Recht überführt worden, sodass der Button hier für alle betreffenden Verträge verpflichtend ist.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Fehlt der Button auf einer Website, kann sich die Widerrufsfrist für Verbraucher verlängern. Statt der üblichen 14 Tage könnte sie dann auf bis zu 12 Monate und 14 Tage ausgedehnt werden. Der Button selbst verändert jedoch nicht die gesetzliche Widerrufsfrist, die weiterhin 14 Tage nach Vertragsabschluss oder Warenerhalt beträgt.

Ab dem 19. Juni gilt die neue Pflicht in Deutschland. Der Button muss Verbrauchern eine unkomplizierte Möglichkeit bieten, Verträge online zu kündigen. Unternehmen, die ihn nicht anbieten, riskieren, dass Kunden ein deutlich längeres Widerrufsrecht erhalten.

Quelle