19 April 2026, 12:30

Neues Gebäudetyp-E-Gesetz soll Wohnungsbau 2023 revolutionieren

Ein detailliertes architektonisches Drawing eines historischen Hauses mit zahlreichen Fenstern und einem Dach, das als erstes Haus in Deutschland gilt, begleitet von Text und strukturellen Plänen auf altem Papier.

Neues Gebäudetyp-E-Gesetz soll Wohnungsbau 2023 revolutionieren

Bundesbauministerin Verena Hubertz hat bestätigt, dass die Einführung des Gebäudetyp-E-Gesetzes noch vor Jahresende 2023 geplant ist. Das neue Gesetz soll die Baukosten senken und den Bau bezahlbaren Wohnraums beschleunigen. Hubertz betonte, dass es darauf ankomme, eine gut durchdachte Regelung zu schaffen – und nicht, das Vorhaben bis Weihnachten überstürzt durchzusetzen.

Mit dem geplanten Gesetz soll Wohnraum erschwinglicher werden, indem übermäßig strenge Baustandards gelockert werden. Wie Hubertz erläuterte, führe eine schnellere Bauausführung direkt zu geringeren Ausgaben und trage so zur Kostensenkung bei. Gleichzeitig verwies sie darauf, dass laufende Gespräche mit Branchenverbänden und Fachleuten die finale Fassung des Gesetzes prägen.

Obwohl kein konkretes Datum feststeht, machte die Ministerin deutlich, dass das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet werde. Spekulationen über eine Weihnachtsfrist wies sie zurück und hob stattdessen die Notwendigkeit einer sorgfältigen Ausarbeitung hervor. Ziel bleibe es, Vorschriften zu vereinfachen und den Neubau von Wohnungen zu beschleunigen.

Das Gebäudetyp-E-Gesetz soll Bauprozesse straffen und finanzielle Hürden abbauen. Hubertz' Äußerungen deuten darauf hin, dass die Bundesregierung praktikable Lösungen höher gewichtet als Tempo. Bei einer Umsetzung wie geplant könnte das Gesetz den deutschen Wohnungsmarkt bereits zu Beginn des Jahres 2024 maßgeblich verändern.

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