Neues Gebäudetyp-E-Gesetz soll Wohnungsbau in Deutschland beschleunigen
Heidelore BinnerNeues Gebäudetyp-E-Gesetz soll Wohnungsbau in Deutschland beschleunigen
Deutschlands Wohnungsnot führt zu Forderungen nach vereinfachten Bauvorschriften, um Kosten zu senken und den Wohnungsbau zu beschleunigen. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) setzt sich für ein neues Gebäudetyp-E-Gesetz ein, das klarere Standards für Bauherren einführen soll. Bundesministerien haben nun erste zentrale Details des geplanten Gesetzes vorgestellt.
Bundesbauministerin Verena Hubertz und Justizministerin Stefanie Hubig, beide von der SPD, präsentierten kürzlich die Hauptpunkte des geplanten Gebäudetyp-E-Vertrags. Dem Entwurf zufolge soll ein „Grundausführungsstandard“ zur Standardoption für Neubauten werden. Bauherren könnten zwar weiterhin hochwertigere Ausführungen wählen – allerdings nur, wenn sie strengere Mittelklasse- oder Premium-Vorgaben erfüllen.
Der NKR drängt die Regierung, die Vorschriften weiter zu vereinfachen, da komplexe Regelungen seiner Ansicht nach die Baukosten in die Höhe treiben. Um den Gesetzgebungsprozess zu unterstützen, wird der Rat fachliche Beratung anbieten, um sicherzustellen, dass das neue Gesetz Bürokratie abaut. Ein Gesetzentwurf soll in den kommenden Monaten vom Justizministerium veröffentlicht werden.
Das geplante Gebäudetyp-E-Gesetz zielt darauf ab, den Bauprozess durch drei klar definierte Qualitätsstufen zu straffen. Bei Verabschiedung würde es einen standardmäßigen Basismindestsstandard festlegen, während Aufwertungen für anspruchsvollere Projekte möglich bleiben. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch eine Entlastung des Wohnungsmarkts, indem Neubauten bezahlbarer werden.






