Neues Gesetz erleichtert ausländischen Apothekern den Berufseinstieg in Deutschland
Friederike RuppersbergerNeues Gesetz erleichtert ausländischen Apothekern den Berufseinstieg in Deutschland
Ein neues Gesetz soll es Apothekern, die außerhalb der EU und des EWR ausgebildet wurden, erleichtern, in Deutschland zu arbeiten. Der Bundestag hat die Maßnahme verabschiedet, die langwierige Gleichwertigkeitsprüfungen durch direkte Kompetenzfeststellungen ersetzt. Die Reform zielt darauf ab, dem wachsenden Fachkräftemangel in der Apothekenbranche entgegenzuwirken.
Das Gesetz beseitigt bürokratische Hürden, die bisher die Anerkennung ausländischer Abschlüsse verzögerten. Statt dokumentenbasierter Gleichwertigkeitsprüfungen durchlaufen Apotheker aus Drittstaaten künftig unkomplizierte Kompetenzbewertungen. Dadurch soll ihr Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt beschleunigt werden.
Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßt den Schritt und verweist auf den dringenden Bedarf an zusätzlichem Personal. BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann warnte, dass in den kommenden Jahren tausende Apotheker fehlen werden. Die neue Regelung erfordert zudem Anpassungen der Approbationsordnung für Apotheker, um sie an das Apothekenversorgungsstärkungsgesetz anzupassen.
Bevor das Gesetz in Kraft tritt, bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrates, die bereits im Mai erfolgen könnte. Bei Annahme treten die Änderungen am 1. November 2026 in Kraft.
Die Reform wird es qualifizierten Apothekern aus Drittstaaten erleichtern, in Deutschland zu arbeiten. Durch den Abbau von Bürokratie hofft die Regierung, kritische Personalengpässe im Apothekensektor zu schließen. Der Erfolg des Gesetzes hängt von der finalen Verabschiedung und der reibungslosen Umsetzung des neuen Bewertungssystems ab.






