18 April 2026, 18:30

Neues Tariftreuegesetz stößt auf massive Kritik der Wirtschaft

Offenes Buch mit handgeschriebenem Text auf altem Papier, das Wasserzeichen enthält, wahrscheinlich ein Dokument der Bundesrepublik Deutschland.

Neues Tariftreuegesetz stößt auf massive Kritik der Wirtschaft

Ein neues Gesetz, das Unternehmen zur Einhaltung strenger Tarifbindungsregeln bei öffentlichen Aufträgen verpflichtet, hat scharfe Kritik ausgelöst. Das Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG) gilt für Verträge ab einem Volumen von 50.000 Euro, doch viele Betriebe warnen, es werde sie vollständig von öffentlichen Ausschreibungen abhalten. Arbeitgeberverbände argumentieren, die Vorschriften belasteten die Wirtschaft mit unnötigem Bürokratieaufwand in einer ohnehin schwierigen konjunkturellen Lage.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bezeichnet das Gesetz als überbordende Bürokratie. Laut einer Umfrage des Forsa-Instituts empfinden bereits 75 Prozent der Unternehmen das aktuelle Vergabeverfahren als zu kompliziert. BDA-Präsident Rainer Dulger unterstrich diese Haltung und betonte, die bürokratischen Hürden seien für die meisten Firmen bereits jetzt zu hoch.

Das TTG schreibt vor, dass jedes Unternehmen, das einen Bundesauftrag über 50.000 Euro erhält, tarifliche Standards einhalten muss. Bei Nichteinhaltung droht der Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren. Dulger warnte, dies mache die Bewerbung um staatliche Aufträge noch unattraktiver – besonders für kleinere Betriebe.

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Nicht betroffen von der Regelung sind Lieferverträge sowie Aufträge der Bundeswehr, die weiterhin ausgenommen bleiben. Dennoch erwägen 43 Prozent der befragten Unternehmen, öffentliche Ausschreibungen künftig ganz zu meiden. Der Bundesrat wird das Gesetz am Freitag beraten. Kritiker bemängeln, es sende ein Signal staatlicher Überregulierung aus, das Investoren abschrecken könnte.

Das neue Gesetz birgt die Gefahr, den Wettbewerb um Bundesaufträge durch verschärfte Compliance-Anforderungen weiter einzuschränken. Da viele Unternehmen bereits unter den bestehenden Regelungen ächzen, könnte das TTG den Kreis der Bieter zusätzlich verringern. Die Entscheidung des Bundesrats am Freitag wird zeigen, ob die Verordnung wie geplant umgesetzt wird.

Quelle