Rechtsreform verschärft Strafen für illegales Parken und Punktehandel
Eine neue Rechtsreform soll illegales Parken und den Betrug mit Verkehrspunkten stärker bekämpfen. Die Änderungen sehen schärfere Strafen für Beteiligte an sogenannten "Punktehandel"-Maschen vor. Gleichzeitig erleichtern die neuen Regelungen es den Kommunen, Parkausweise für systemrelevante Berufsgruppen zu verwalten.
Die überarbeitete Gesetzgebung zielt auf zwei zentrale Problemfelder ab: illegales Parken und den Missbrauch von Punktekonto-Einträgen. Behörden setzen künftig Kamerasysteme ein, um Nummernschilder geparkter Fahrzeuge zu scannen – so lassen sich Verstöße gegen Parkvorschriften effizienter aufdecken.
Die Reform unterbindet zudem die umstrittene Praxis des "Punktehandels". Bei diesem System übernahmen Dritte gegen Gebühr Strafpunkte für andere im Verkehrssünderregister in Flensburg. Wer künftig an solchen Geschäften beteiligt wird, muss mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro rechnen. Für gewerbliche Anbieter solcher Dienstleistungen können die Strafen sogar bis zu 30.000 Euro betragen.
Darüber hinaus erhalten die Kommunen durch die Neuregelungen mehr Spielraum bei der Vergabe von Parkausweisen. Sie können nun Anwohnerparkausweise auch auf Handwerker:innen und Pflegekräfte ausweiten – und so langjährige Zugangsprobleme dieser Gruppen lösen.
Die Änderungen sollen illegales Parken reduzieren und Schlupflöcher im Punkte-System schließen. Durch höhere Strafen und automatisierte Kontrollen wird die Durchsetzung der Regeln wirksamer. Gleichzeitig vereinfachen die erweiterten Ausweismöglichkeiten das Parken für unentbehrliche Dienstleister:innen in Wohngebieten.






