Sachsen-Anhalt verschärft Vorgehen gegen baufällige und gefährliche Gebäude
Thea LübsSachsen-Anhalt verschärft Vorgehen gegen baufällige und gefährliche Gebäude
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG LSA) gebilligt. Die geplanten Änderungen sollen den Kommunen schärfere Instrumente an die Hand geben, um gegen verfallene und gefährliche Gebäude vorzugehen. Der Entwurf wird nun im Landtag weiter beraten.
Nach den neuen Regelungen erhalten die Behörden klarere Befugnisse, um die Kosten für den Abriss oder die Sicherung baulich unsicherer Immobilien einzutreiben. Ignoriert ein Eigentümer die Anordnung, Mängel zu beheben, kann die Kommune ein Unternehmen mit den Arbeiten beauftragen und die Rechnung dem Besitzer in Rechnung stellen. Offene Forderungen werden zudem mit Zinsen belegt, was den Druck auf säumige Eigentümer erhöht.
Ein weiterer zentraler Punkt der Reform: Die Kosten für Ersatzvornahmen werden künftig als öffentliche Last auf dem Grundstück eingetragen. Diese Anpassung erhöht die Aussichten, die Auslagen über Zwangsversteigerungen zurückzuerhalten. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang erläuterte, dass die Novelle die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen im Kampf gegen verwahrloste und gefährliche Gebäude stärkt.
Bisher kann die örtliche Bauaufsichtsbehörde den Eigentümer zur Beseitigung von Gefahren auffordern, wenn ein Gebäude einzustürzen droht oder andere Risiken birgt. Das aktualisierte Gesetz vereinfacht die Durchsetzung, indem es sicherstellt, dass diese Kosten in gerichtlichen Verfahren priorisiert werden.
Der Gesetzentwurf geht nun in die parlamentarische Beratung. Bei Verabschiedung erhalten die Kommunen wirksamere Mittel, um gefährliche Immobilien zu bearbeiten und die anfallenden Kosten einzutreiben. Die Änderungen zielen darauf ab, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen und gleichzeitig die finanziellen Belastungen der lokalen Behörden zu verringern.






