09 June 2026, 06:25

Scharfe Kritik an Kürzungsplänen für Bundeszuschüsse der Krankenkassen bis 2027

Bundesrechnungshof: Klingbeils Haushaltssanierung schadet der gesetzlichen Krankenversicherung

Scharfe Kritik an Kürzungsplänen für Bundeszuschüsse der Krankenkassen bis 2027

Ein neuer Bericht kritisiert Pläne zur Kürzung der Bundeszuschüsse für die deutschen Krankenkassen scharf. Der vom Haushaltsprüfer Oliver Sievers in Auftrag gegebene Bericht richtet sich gegen den Vorschlag von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD), die jährlichen Subventionen von 14,5 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro bis 2027 zu reduzieren. Die Maßnahme ist Teil eines umfassenden Sparpakets, stößt jedoch auf massiven Widerstand.

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Der vom Bundesrechnungshof unter Präsident Ansgar Heveling (CDU) erstellte Bericht bezeichnet die geplanten Kürzungen als „willkürlich“ und ohne erkennbaren Bezug zu den tatsächlichen Kostenentwicklungen. Er warnt, dass die Haushaltskonsolidierung die Versicherten direkt belasten werde. Bis 2031 würde sich die Gesamtkürzung der Bundesmittel auf 4,75 Milliarden Euro summieren.

Gesundheitsministerin Warken hatte die Subventionskürzung nach Druck aus dem Finanzministerium in ihr Sparprogramm aufgenommen. Zwar plant die Regierung, einen Teil der Verluste durch erhöhte Mittel für die medizinische Versorgung von Sozialhilfeempfängern auszugleichen – diese sollen bis 2031 jährlich um 2 Milliarden Euro steigen –, doch hält der Rechnungshof diese Kompensation für unzureichend.

Aktuell fließen die Bundesgelder unter anderem in nicht versicherungsbasierte Leistungen wie die beitragsfreie Familienversicherung für Kinder. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass eine Kürzung dieser Mittel solche Angebote schwächen könnte, ohne dass dafür eine tragfähige finanzielle Begründung vorliegt.

Die geplanten Kürzungen sollen ab 2027 greifen und die jährlichen Zuschüsse um 2 Milliarden Euro verringern. Kritiker monieren, dass die Änderungen weder auf einer soliden Kostenanalyse beruhen noch die Gefahr einer finanziellen Mehrbelastung für die Versicherten ausreichend berücksichtigen. Die Bundesregierung hat sich bisher nicht zu den Erkenntnissen des Rechnungshofs geäußert.

Quelle