Streit um AfD-Antrag für fairen Wahlkampf in Halle eskaliert vor Landtagswahl
Falk HornigStreit um AfD-Antrag für fairen Wahlkampf in Halle eskaliert vor Landtagswahl
In Halle hat sich im Stadtrat eine Debatte über die Fairness im Wahlkampf entzündet. Die AfD-Fraktion brachte einen Antrag ein, der zu einem gewaltfreien und fairen Wahlkampf vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt im September 2023 aufrief. Der Vorstoß löste jedoch Uneinigkeit über die rechtliche Zuständigkeit des Rates für solche Themen aus.
Der Fraktionsvorsitzende der AfD, Raue, setzte sich für den Antrag ein, um die gesellschaftlichen Spannungen zu entschärfen. Er verwies auf frühere Vorfälle während Wahlkämpfen, darunter Angriffe auf Wahlkampfmitarbeiter und Privatbesitz. Raue bat die Verwaltung zudem um rechtliche Prüfung, um den Antrag gegebenenfalls umzuformulieren.
Die Stadtverwaltung entgegnete, der Rat sei für allgemeine politische Fragen nicht zuständig. Als Begründung berief sie sich auf Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes. Katja Müller von der Linken argumentierte, der Stadtrat sei nicht das richtige Gremium für einen solchen Appell.
Der Hauptausschuss lehnte den AfD-Antrag schließlich ab. Die Mehrheit begründete die Ablehnung mit fehlender rechtlicher Kompetenz.
Der Aufruf der AfD zu einem friedlichen Wahlkampf wurde vom Hauptausschuss in Halle abgelehnt. Die Entscheidung stützte sich auf die begrenzten rechtlichen Befugnisse des Rates. Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt bleibt für September 2023 angesetzt.






