Wohngeld 2024: Wer hat Anspruch auf bis zu 300 Euro Mietzuschuss?
Steigende Mieten setzen einkommensschwache Haushalte und Rentner in Deutschland unter Druck – viele können sich Wohnen kaum noch leisten. Für Berechtigte bietet das Wohngeld eine finanzielle Entlastung. Doch viele wissen nicht, dass es diese Unterstützung gibt oder wie man sie beantragt.
Das Wohngeld sieht monatliche Zahlungen von durchschnittlich etwa 300 Euro vor, um die Mietkosten zu decken. Ob man Anspruch hat, hängt von der Haushaltsgröße, dem Einkommen, den örtlichen Mietpreisen und Steuerfreibeträgen ab. Wer jedoch bereits andere staatliche Leistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe erhält, hat keinen Anspruch auf Wohngeld.
Auch Wohnungseigentümer, die finanziell belastet sind, können unter Umständen einen Lastenzuschuss beziehen – eine Förderung, die wohnungsbezogene Kosten erleichtern soll. Trotz der gestiegenen Wohnkosten wurde die Höhe des Wohngelds in diesem Jahr nicht angepasst. Die nächste Anpassung ist erst zum 1. Januar 2027 vorgesehen.
Theoretisch könnten rund zwei Millionen Haushalte in Deutschland Wohngeld beziehen. In Braunschweig unterstützt der SoVD (Sozialverband Deutschland) bei Anträgen für Wohngeld, Lastenzuschuss und rentenbezogene Fragen.
Angesichts weiter steigender Mieten bleibt das Wohngeld eine wichtige Stütze für alle, die die Voraussetzungen erfüllen. Die Beratung des SoVD in Braunschweig hilft berechtigten Bürgern, sich durch das Antragsverfahren zu navigieren. Bis zur nächsten Anpassung 2027 bleiben die aktuellen Zahlungen unverändert.






