Bundesgerichtshof erlaubt Verkauf von Verbrennern auch nach 2030
Friederike RuppersbergerBundesgerichtshof erlaubt Verkauf von Verbrennern auch nach 2030
Bundesgerichtshof wehrt Klagen gegen Verkauf von Verbrennern nach 2030 ab
Deutschlands höchstes Revisionsgericht hat Versuche abgelehnt, Mercedes-Benz und BMW den Verkauf neuer Benzin- und Dieselautos nach 2030 zu untersagen. Das Urteil fällt nach einer Klage von Umweltschützern, die argumentierten, dass Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor verboten werden müssten, um die Klimaziele zu erreichen. Beide Automobilhersteller begrüßten die Entscheidung als Sieg für Rechtssicherheit.
Die Klage war von der Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) eingereicht worden, die forderte, Autokonzernen die Produktion von Verbrennermodellen über November 2030 hinaus zu untersagen. Ihre Argumentation stützte sich auf deutsche Klimagesetze und bestand darauf, dass Unternehmen strenge Emissionsgrenzen einhalten müssten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies die Klage jedoch zurück mit der Begründung, dass kein konkretes CO₂-Budget einzelnen Unternehmen zugewiesen worden sei.
Die Richter bestätigten damit frühere Urteile gegen die Klagen der DUH und betonten, dass allgemeine Klimapolitik nicht automatisch Verbote für bestimmte Produkte nach sich ziehe. Mercedes-Benz und BMW zeigten sich erleichtert und bezeichneten das Urteil als entscheidend für die Planungssicherheit der deutschen Wirtschaft. Seit 2020 gab es keine vergleichbaren Klagen gegen andere Automobilhersteller oder Branchen – das aktuelle Urteil bleibt damit vorerst eine Einzelfallentscheidung.
Die Gerichtsentscheidung räumt unmittelbare rechtliche Risiken für die deutsche Autoindustrie beim Verkauf von Verbrennern aus dem Weg. Unternehmen wie Mercedes-Benz und BMW können nun ihre Produktionsplanung ohne die Sorge vor plötzlichen Verboten gestalten. Zudem setzt das Urteil einen Präzedenzfall dafür, wie Klimagesetze auf einzelne Unternehmen und nicht auf ganze Sektoren anzuwenden sind.






